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State Conservatory of Uzbekistan

Vocal art: academic singing

Meisterinnen Vollzeit 2 Jahre

Über den Studiengang

Inhalt des Bildungsprogramms

Bezeichnung: Gesangskunst (nach Genres/Arten)

Beschreibung:

Das Ziel der Lehre dieser Disziplin ist es, den Studierenden des Fachbereichs „Akademischer Gesang“ umfassende Kenntnisse über den Stimmapparat, die Mechanismen und Möglichkeiten der Stimmbildung, die Regeln der Atmung, der Diktion, der Artikulation und der Orthoepie, über musikalische Verzierungen (Melismen) sowie über die Grundlagen der Gesangstechnik zu vermitteln, diese zu studieren und zu meistern. Für die vollkommene Entfaltung der Intention des Komponisten und die künstlerische Interpretation von Rollen und Charakteren ist das Beherrschen der Spiel- bzw. Gesangstechnik und der Bühnenpräsenz von zentraler Bedeutung. Im Zuge des Studiums dieser Disziplin erwerben die zukünftigen Fachkräfte das Wissen und die Fähigkeiten der Methodik des akademischen Gesangsunterrichts.

Hinweis zum Ausgangstext: In der Beschreibung des Programms „Gesangskunst“ gibt es einen technischen Übertragungsfehler im Original, wo von „Cholg‘u ijrochiligi (xalq cholg‘ulari)“ die Rede ist. Dies wurde unten textgetreu als „Instrumentale Aufführungspraxis (Volksinstrumente)“ übernommen.

Im Laufe von 2 Jahren werden Sie theoretische und praktische Fertigkeiten im Fachbereich „Instrumentale Aufführungspraxis (Volksinstrumente)“ erwerben.

Im Rahmen dieses Bildungsprogramms müssen Sie in insgesamt 4 Semestern (2 Jahren) 120 Credits erwerben. Darunter fallen:

  • Präsenzzeit (Semesterwochenstunden) insgesamt: 1800 Stunden

  • Forschungspraxis: 480 Stunden

  • Wissenschaftlich-pädagogische Arbeit: 240 Stunden

  • Anfertigung der Masterarbeit: 1080 Stunden

Komponenten des Studienprozesses

Komponenten des Studienprozesses Anzahl der Wochen Semester Staatliche Abschlussprüfung
Theoretische und praktische Ausbildung 60 1.–4. Semester Verteidigung der Abschlussarbeit (Masterarbeit) oder Staatliche Abschlussprüfung in den Profilfächern
Forschungspraxis 5 2. Semester  
Prüfungszeiträume (Zertifizierungen) 8 1.–4. Semester  
Anfertigung der Masterarbeit 5 4. Semester  
Einführung in das Creditsystem 4 1. und 3. Semester  
Semesterferien 18 1.–4. Semester  
Insgesamt: 100    

Anmerkungen:

  • 1 Credit entspricht 30 akademischen Stunden.

  • Bei der Erstellung des Semesterstudienplans auf Grundlage des Basiscurriculums ist es zulässig, das Volumen eines Blocks von Lehrdisziplinen um bis zu 5 % und das Volumen der Disziplinen innerhalb der Blöcke um bis zu 10 % zu verändern, sofern die wöchentliche Belastung der Studierenden beibehalten wird. Es ist ebenfalls gestattet, den Umfang der wöchentlichen Belastung in einzelnen Semestern frei festzulegen, solange der Gesamtumfang der Präsenzzeit unverändert bleibt.

  • Die Frist für die Fertigstellung der Masterarbeit schließt auch die Zeit für deren Verteidigung ein.

  • Praktische Übungen in den im Studienplan enthaltenen Profilfächern werden bei Bedarf sowohl an der Hochschule als auch in Basisorganisationen und Partnerunternehmen durchgeführt.

  • Zur Gewährleistung der Einheit von Theorie und Praxis sind für die wissenschaftlich-praktische Tätigkeit (Forschungspraxis) jeweils 240 Stunden im 2. Semester und 240 Stunden im 4. Semester vorgesehen.

  • Die Hochschule berücksichtigt bei der Entwicklung der Lehrpläne für die Fachrichtungen die Anforderungen der Arbeitgeber (Auftraggeber für Fachkräfte).

  • Aufgrund der Besonderheiten von Hochschuleinrichtungen im Bereich der Kunst ist die Durchführung des Unterrichts in einzelnen Disziplinen wie folgt vorgesehen: Einzelunterricht (1–10 Personen), in Kleingruppen (2 bis 12 Personen), in Gruppen (13 bis 25 Personen) und in vollständigen akademischen Gruppen (bis zu 100 Studierende).

  • Für die Betreuung bei der Anfertigung der Masterarbeit (Aufführungsprogramm – Noten der Werke und deren kurze schriftliche Textbeschreibung) werden während der im Studienplan angegebenen 5 Wochen insgesamt 50 Stunden aufgewendet.

  • Die Stunden für Korrepetition (Begleitung) im Unterricht werden wie folgt aufgeteilt: Für die Fächer „Akademischer Gesang“ und „Kammerensemble (oder Vokalensemble)“ (falls ein Begleiter erforderlich ist) werden die Korrepetitionsstunden im Umfang von 100 % der im Studienplan angegebenen Gesamtzeit zugeteilt; in der „Opernklasse“ (oder im Opernvorbereitungsunterricht) im Umfang von 200 %.

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