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State Conservatory of Uzbekistan

Instrumentale interpretation: streichinstrumente

Meisterinnen Vollzeit 2 Jahre

Über den Studiengang

Inhalt des Bildungsprogramms

Titel: Instrumentalspiel (Streichinstrumente)

Beschreibung:

Das Ziel des Unterrichts in diesem Fach ist es, den Studierenden des Fachbereichs „Instrumentalspiel auf Streichinstrumenten“ umfassende Kenntnisse über den Spielapparat (Koordination der rechten und linken Hand), Mittel und Möglichkeiten der Tonerzeugung, Stricharten mit dem Bogen, musikalische Verzierungen sowie die Grundlagen von Lagen und Applikatur zu vermitteln, diese zu studieren und zu meistern. Um die Werke der Komponisten auf höchstem Niveau zu interpretieren, ist das Erlernen von Spieltechnik, künstlerischer Interpretation und Können von zentraler Bedeutung. Im Zuge des Studiums dieses Fachs erwerben die künftigen Fachkräfte Kenntnisse und Fähigkeiten in der Methodik des Unterrichts auf Streichinstrumenten.

Sie erwerben über einen Zeitraum von 2 Jahren theoretische und praktische Fertigkeiten im Bereich „Instrumentalspiel (Streichinstrumente)“.

Im Rahmen dieses Bildungsprogramms müssen Sie in 4 Semestern (2 Jahre) insgesamt 120 ECTS-Punkte (Credits) erwerben.

Aufteilung der Stunden:

  • Gesamtzahl der Präsenzstunden: 1800 Stunden

  • Wissenschaftliches Praktikum: 480 Stunden

  • Wissenschaftlich-pädagogische Tätigkeit: 240 Stunden

  • Anfertigung der Masterarbeit: 1080 Stunden

Bestandteile des Studienablaufs

Bestandteile des Studienablaufs Anzahl der Wochen Semester Staatliche Abschlussprüfung
Theoretische und praktische Ausbildung 60 1.–4. Semester Verteidigung der Abschlussarbeit oder Staatliche Abschlussprüfung in den Spezialfächern
Wissenschaftliches Praktikum 5 2. Semester
Bewertungen / Prüfungsphasen 8 1.–4. Semester
Anfertigung der Masterarbeit 5 4. Semester
Einführung in das Leistungspunktsystem (Credit-System) 4 1. und 3. Semester
Semesterferien / Urlaub 18 1.–4. Semester
Gesamt: 100    

Anmerkungen:

  1. 1 Credit entspricht 30 akademischen Stunden.

  2. Bei der Erstellung des Arbeitsstudienplans auf Grundlage des Hauptstudienplans ist Folgendes zulässig: Unter Beibehaltung der wöchentlichen Arbeitsbelastung der Studierenden kann das Volumen der Fachblöcke um bis zu 5 % und das Volumen einzelner Fächer innerhalb der Blöcke um bis zu 10 % angepasst werden. Bei Gleichbleiben der Gesamtzahl der Präsenzstunden kann die wöchentliche Belastung in einzelnen Semestern flexibel festgelegt werden.

  3. Der Zeitraum für die Ausarbeitung der Masterarbeit schließt deren Verteidigung mit ein.

  4. Praktische Übungen in den Spezialfächern des Studienplans werden bei Bedarf an der Hochschule sowie in Partnerorganisationen und -betrieben durchgeführt.

  5. Zur Gewährleistung der Einheit von Theorie und Praxis sind für das Wissenschaftliche Praktikum 240 Stunden im 2. Semester und 240 Stunden im 4. Semester vorgesehen (insgesamt 480 Stunden).

  6. Die Hochschule berücksichtigt bei der Ausarbeitung der Lehrpläne für Spezialfächer die Anforderungen der Arbeitgeber.

  7. Aufgrund der Besonderheiten von Kunsthochschulen ist der Unterricht in einigen Fächern wie folgt vorgesehen:

    • Einzelunterricht (1–10 Studierende);

    • In Kleingruppen (2–12 Studierende);

    • In Gruppen (13–25 Studierende);

    • In zusammengelegten akademischen Gruppen (bis zu 100 Studierende).

  8. Für die Betreuung bei der Anfertigung der Masterarbeit (Künstlerisches Programm — Notenmaterial der Werke und deren kurze schriftliche Erläuterung/Annotation) werden während der im Studienplan vorgesehenen 5 Wochen insgesamt 50 Stunden angesetzt.

  9. Korrepetition / Begleitstunden werden wie folgt berechnet:

    • Für die Fächer „Instrumentalspiel auf Streichinstrumenten“ und „Ensembleklasse (Streichinstrumente)“ (bei Bedarf an Korrepetition) — zu 100 % der im Studienplan angegebenen Gesamtzeit;

    • In der Orchester- und Dirigierklasse — zu 200 %.

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