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Registrierung ausländischer Staatsbürger und Staatenloser in der Republik Usbekistan

Ausländische Staatsbürger und Staatenlose können sich vorübergehend oder dauerhaft in Usbekistan aufhalten.

 

  • Machen Sie sich mit dem Verfahren für den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger und Staatenloser in der Republik Usbekistan vertraut .
  • Ausländische Staatsbürger und Staatenlose werden vorübergehend über die Migrations- und Einbürgerungsabteilungen der Behörden für innere Angelegenheiten (im Folgenden „ MvaFRB “), Unterkünfte oder Behandlungseinrichtungen registriert. Vorübergehend registrierte ausländische Staatsbürger und Staatenlose erhalten auf der Grundlage ihres schriftlichen Antrags eine persönliche Identifikationsnummer von der territorialen MvaFRB, bei der die Person registriert ist.

Vorübergehend registrierte ausländische Staatsbürger und Staatenlose müssen an ihrem registrierten Ort wohnen.

  • Die Frist für die vorübergehende Registrierung beginnt um 00:01 Uhr des Tages nach dem Datum der Einreise eines ausländischen Staatsbürgers oder Staatenlosen durch den staatlichen Grenzkontrollpunkt der Republik Usbekistan.

Die vorübergehende Registrierung ausländischer Staatsbürger und Staatenloser erfolgt in folgenden Formen

  • von der Verwaltung der Beherbergungs- und Behandlungseinrichtungen zum Zeitpunkt ihrer Ankunft, unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts, unter Verwendung des Programms „ E-Gast “;
  • durch natürliche Personen, die ausländische Staatsbürger und Staatenlose einladen (aufnehmen) und ihnen Unterkunft gewähren:
  1. wenn die Aufenthaltsdauer ausländischer Staatsbürger und Staatenloser 30 Tage nicht überschreitet , bei ihrer Ankunft über das Programm „ E-Guest “ oder durch einen Antrag an das regionale MvaFRB innerhalb von drei Werktagen;
  2. wenn die Aufenthaltsdauer ausländischer Staatsbürger und Staatenloser 30 Tage überschreitet , durch einen Antrag an das regionale MvaFRB innerhalb von drei Werktagen;
  • Ausländische Staatsbürger und Staatenlose, die unabhängig reisen und in Zeltlagern oder mit Landtransportmitteln leben, können innerhalb von 3 Werktagen nach ihrer Ankunft eine Unterkunft für eine Nacht beantragen , indem sie sich über das Programm „ E-Gast“ an Touristeninformationszentren oder nahegelegene Unterkünfte wenden .

 

Von der vorübergehenden Registrierung ausgenommen sind

  • Staats- und Regierungschefs ausländischer Staaten , Parlamentarier und Mitglieder von Regierungsdelegationen, technisches Personal dieser Delegationen, Familienangehörige der aufgeführten Personen;
  • Personen, die mit Dokumenten der Vereinten Nationen (roter und blauer Laissez-Passer-Pass) in die Republik Usbekistan eingereist sind;
  • Ausländische Staatsbürger und Staatenlose, die gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren beim Außenministerium der Republik Usbekistan akkreditiert sind;
  • Ausländische Staatsbürger und Staatenlose unter 16 Jahren;
  • Ausländische Staatsbürger und Staatenlose, die an Feiertagen und Wochenenden oder an regulären Tagen für einen Zeitraum von bis zu drei Werktagen in die Republik Usbekistan einreisen und die Republik während dieser Tage verlassen;
  • Reisende ausländische Staatsbürger und Staatenlose, deren Aufenthalt in jeder einzelnen Siedlung der Republik drei Tage nicht überschreitet , müssen über eines der Dokumente verfügen, die ihren Aufenthalt bestätigen (Dokumente, die die Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder den Kauf von Waren bestätigen, Foto- oder Videoaufnahmen), wenn eine kontinuierliche Registrierung in einer Siedlung nicht erforderlich ist;
  • und andere Personen .

 

Personen, die aus anderen Ländern kommen und das Recht auf Daueraufenthalt haben, sind Kategorien ausländischer Staatsbürger und Staatenloser .