Visum
Verfahren zur Beantragung eines Studentenvisums
19. STD. Studentenvisum für die Einreise (für vorübergehendes Studium im Rahmen von Hochschulaustauschprogrammen)
Das STD-Studentenvisum wird ausländischen Studierenden für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr erteilt, die an Hochschulen in der Republik Usbekistan im Rahmen von Hochschulaustauschprogrammen oder vorübergehenden Kooperationsvereinbarungen studieren. Das Visum wird auf Antrag von Bildungseinrichtungen, Ministerien, Behörden und Organisationen der Republik Usbekistan ausgestellt.
20. A-1. Studentenvisum für die Einreise (für ein reguläres Studium)
Das A-1-Studentenvisum wird ausländischen Studierenden für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr erteilt, die an Bildungseinrichtungen in der Republik Usbekistan regulär studieren. Das Visum wird auf Antrag von Bildungseinrichtungen, Ministerien, Behörden und Organisationen der Republik Usbekistan ausgestellt.
Quelle: Pressesprecher des Außenministeriums der Republik Usbekistan.