Über den Studiengang
Das Bachelorprogramm "Rechtswissenschaft" (60420100) ermöglicht den Studierenden, grundlegende theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten im Bereich des Rechts zu erwerben. Im Rahmen dieses Programms studieren die Studierenden die Staats- und Rechtstheorie, Zivilrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, internationales Recht und andere Rechtsgebiete.
Im Laufe des Studiums erwerben die Studierenden praktische Fähigkeiten in der Analyse von Rechtsnormen, der korrekten Auslegung von Rechtsverhältnissen, der Kenntnis der Arbeitsweise von Gerichten und Strafverfolgungsbehörden sowie der Erstellung von Verträgen und anderen Rechtsdokumenten. Der Lehrprozess umfasst neben theoretischem Unterricht auch praktische Seminare, juristische Kliniken und das Studium von Gerichtsverfahren.
Absolventen haben die Möglichkeit, im Justizsystem, in der Staatsanwaltschaft, der Anwaltschaft, den Behörden für innere Angelegenheiten, staatlichen Verwaltungsorganen sowie in den Rechtsabteilungen privater und staatlicher Unternehmen als Jurist, Rechtsberater oder Rechtsexperte zu arbeiten. Darüber hinaus schafft das Programm eine solide Grundlage für eine weitere Spezialisierung in spezifischen Rechtsbereichen (Straf-, Zivil-, internationales Recht usw.) auf Masterebene.
Das Studium erfolgt in Vollzeitform über 4 Jahre und wird von qualifizierten Dozenten mit modernen Lehrmethoden durchgeführt.
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