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Taschkenter Institut für Management und Wirtschaft

Wirtschaftswissenschaften (nach Branchen und Bereichen)

Meisterinnen Vollzeit 2 Jahre

Über den Studiengang

Allgemeine Beschreibung

70310102 – Wirtschaftswissenschaften (nach Branchen und Bereichen) ist eine Fachrichtung im Bereich der Wirtschaftswissenschaften, die den Unterricht spezialisierter Disziplinen an allen Bildungseinrichtungen, die Durchführung wissenschaftlicher Forschungstätigkeiten an der Akademie der Wissenschaften der Republik Usbekistan, in branchenspezifischen Forschungsinstituten, Zentren sowie wissenschaftlich-produktiven Vereinigungen umfasst. Darüber hinaus beinhaltet sie die Lösung komplexer Aufgaben im Zusammenhang mit der Organisation und Verwaltung wirtschaftlicher Tätigkeiten in Unternehmen verschiedener Eigentumsformen, in nichtstaatlichen und gemeinnützigen Organisationen, in zentralen und lokalen Organen der öffentlichen Verwaltung sowie in kleinen Unternehmen und privaten Unternehmenseinheiten.

Das Programm umfasst eine Reihe beruflicher Fähigkeiten und Managementkompetenzen, die auf die Entwicklung von Kompetenzen in den Bereichen Wirtschaft und Management ausgerichtet sind.

Allgemeine Anforderungen

Die Zulassung zum Masterstudium erfolgt auf Wettbewerbsbasis unter Bewerberinnen und Bewerbern, die über einen Bachelorabschluss oder die Qualifikation einer diplomierten Fachkraft in der entsprechenden Studienrichtung verfügen, sowie unter Bewerberinnen und Bewerbern aus verwandten Hochschulrichtungen, die vom Ministerium für Hochschulbildung, Wissenschaft und Innovation festgelegt wurden.

Anforderungen an die Englischkenntnisse

Erforderlich ist ein international anerkanntes Zertifikat, das die Fremdsprachenkenntnisse bestätigt: mindestens 72 Punkte im TOEFL, 5,5 Punkte im IELTS, TestDaF — TDN3 oder das Niveau B2 nach CEFR. Ebenfalls akzeptiert wird ein Zertifikat der Stufe B2 oder C1, das von der Agentur für Bewertung von Wissen und Qualifikationen beim Ministerium für Hochschulbildung, Wissenschaft und Innovation ausgestellt wurde.

Bewerberinnen und Bewerber, die kein Zertifikat über Fremdsprachenkenntnisse vorlegen, legen eine Fremdsprachenprüfung ab. Die Mindestpunktzahl zum Bestehen beträgt 60 bis 100 Punkte. In diesem Fall ist die zugelassene Studentin bzw. der zugelassene Student verpflichtet, das entsprechende Zertifikat über Fremdsprachenkenntnisse bis zum Ende des ersten Studienjahres im Masterstudium vorzulegen.

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